Krankenversicherung
Zu unterscheiden ist bei den Krankenversicherungen zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Die GKV gehört zu den Sozialversicherungen (neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung) und ist eine Pflichtversicherung, in die jeder Arbeitnehmer automatisch eintreten muss, sobald er ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt, wobei er die jeweilige Kasse jedoch selbst bestimmen kann. Daneben gibt es als Alternative die PKV, in die jedoch nur Angestellte eintreten können, die mit dem Verdienst über der sog. Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt für 2010 3.750.- EURO. Sollte das der Fall sein, dann ist ein Wechsel möglich.
Zwischen beiden Möglichkeiten gibt es erhebliche Unterschiede bei den Leistungen. Während die Kostenübernahme der GKV in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert und die Mitglieder mit zusätzlichen Kosten belastet wurden (siehe Quartalsgebühr beim Arzt, Zuzahlungen bei Medikamenten und Wegfall der Übernahme vieler Leistungen), übernimmt die PKV nach Absprache alle Leistungen, soweit sie medizinisch notwendig sind. Das ist sowohl im ambulanten Bereich der Fall, wo neben den jeweils erforderlichen Medikamenten auch alle Leistungen für Erkältungen, Massagen pp. übernommen werden, als auch bei den Zahnarztleistungen und einem Krankenhausaufenthalt. In diesen beiden letztgenannten Bereichen sind die Unterschiede am Größten, da auch die Leistungen bei Zahnersatz von der PKV voll übernommen werden, und im Krankenhaus Anspruch auf ein Ein- oder Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung besteht. Auch kann sich der Patient notfalls auch ein Krankenhaus im Ausland aussuchen, wenn dort die besten jeweils notwendigen Behandlungsmethoden möglich sind. Auch bei den Wartezeiten genießt man als Privatpatient, der man als Mitglied der PKV nun mal ist, gewisse Vorzüge, sowohl im Wartezimmer als auch im Krankenhaus.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der GKV und der PKV sind die Beiträge, vor allem in jungen Jahren. Man kann grob davon ausgehen, dass ein 40jähriger Mann in der Regel nur die Hälfte der Beiträge in der PKV gegenüber der GKV zahlt. Und auch er bekommt die 50%igen Zuschüsse seines Arbeitsgebers erstattet, bis zur Hohe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.